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Leserbrief 'Lebenslange
Verwahrung' von Gebert Stephan
Lebenslange
Verwahrung
Am 8.Februar wird über die Volksinitiative „Lebenslange
Verwahrung für extrem gefährliche, nicht therapierbare Sexual- und
Gewaltstraftäter abgestimmt. Wie es die Initiative bereits sagt, sollen
Personen die eine erhebliche Gefahr für ihre Mitmenschen darstellen, nicht
mehr aus der Verwahrung entlassen werden. Bundesrat und Parlament lehnen die
Initiative klar ab. Wieso eigentlich?
Die Initiative sei unvollständig, schiesse über das
Ziel hinaus, argumentieren die Damen und Herren Parlamentarier. Und sowieso
seien umfassende und griffige Gesetzesänderungen verabschiedet worden. Die
entscheidende Aussage jedoch ist das diese Initiative dazu führe, dass auch
ungefährlich gewordene Straftäter nicht mehr aus der Verwahrung entlassen
werden können.
Stellen sie sich vor eine Person entführt,
vergewaltigt und erdrosselt ein 6jähriges Kind. Danach wird der leblose Körper
in einem Fluss entsorgt. Keine Geschichte aus einem Film etwa, nein solche
Verbrechen geschehen tatsächlich.
Ein Mensch der solch eine verbabscheuliche Tat begangen
hat, gehört ohne Wenn und Aber sein ganzes Leben lang hinter Gitter. Das es
in unserem Rechtsstaat überhaupt die Möglichkeit gibt, einem solchen
Menschen nach seiner „Genesung und Resozialisierung“ die Aussicht auf
Freiheit zu gewähren, ist schlicht weg unglaublich.
Ungefährlich gewordene Straftäter. Dieser Ausdruck
trifft allenfalls auf einen ehemaligen Dealer, Dieb und dergleichen zu. Das
solchen Kriminellen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft gewährt
wird, kann man ja noch verstehen und unterstützen. Keinesfalls dürfen aber
die für derart unterschiedliche Verbrechen die gleichen Massstäbe
angewandt werden.
Ob ein solch bösartiger Mensch überhaupt geheilt
werden kann bezweifle ich. Selbst wenn dem so wäre, eine solche Tat gehört
mit einer lebenslangen Verwahrung gesühnt. So oder so.
Denken sie am 8. Februar daran.
Gebert Stephan, SVP Sevelen
Internetseite:
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